GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN

Der Beherbergungsbetrieb (im Folgenden als „BHB“ bezeichnet) stellt im Internet eine Reservierungsmöglichkeit zur Verfügung. Die Frei- und Belegtmeldungen erfolgen ständig über das Internet. Da Fehler in den Angaben des BHB und zeitliche Verzögerungen bei den Meldungen sowie technische Störungen beim Betrieb des Meldesystems nicht vollständig ausgeschlossen werden können, übernimmt der BHB keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterkunftsnachweise.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem BHB und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

  1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
    1. Mit der Buchung über das Internet bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
    2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der BHB vornimmt und die keiner bestimmten Form bedarf.
    3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    4. Bei Buchungen durch Firmen, Reisebüros, Reiseveranstalter, Vereine, Volkshochschulen, Schulen, Schulklassen oder anderen Gruppen ist Auftraggeber und damit Vertragspartner des BHB und Zahlungspflichtiger die jeweilige Institutionen, soweit mit dem BHB nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die buchende Person lediglich als Vertreter der Gruppenmitglieder auftritt.
    5. Änderungen von Buchungen oder die Aufhebung des Beherbergungsvertrages sind nach erfolgtem Abschluss des Beherbergungsvertrages nur im Einvernehmen mit dem BHB möglich. Sie können nicht durch einseitige Erklärung des Gastes oder des Auftraggebers der Institutionen erfolgen, sondern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Rückbestätigung des BHB.
  2. Rücktritt und Nichtanreise
    1. Die Buchung wird vom BHB grundsätzlich bis 18.00 Uhr Ortszeit aufrechterhalten. Der Gast ist verpflichtet, den BHB zu verständigen, wenn er nach 18.00 Uhr anreist. Ansonsten verfällt der Anspruch auf die Beherbergungsleistung.
    2. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
    3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den BHB die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurbeitrag: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%, bei Übernachtung/Frühstück 80%, bei Halbpension 70%, bei Vollpension 60%.
    4. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
    5. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
    6. Rücktrittserklärungen sind ausschließlich direkt an den BHB zu richten.
  3. Preise, Leistungen, Zustellbetten
    1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.
    2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
    3. Einige BHB bieten die Möglichkeit an, bei Doppelzimmern Zustellbetten, insbesondere für Kinder, zu buchen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Solche Buchungen sind nur durch direkte unmittelbare Vereinbarung mit dem BHB möglich. Der BHB kann diese Buchung von der Bezahlung eines zusätzlichen Entgelts zum gewöhnlichen Unterkunftspreis abhängig machen.
  4. Bezahlung
    1. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der BHB kann eine Anzahlung auf den Unterkunftspreis oder die komplette Vorauszahlung verlangen, wenn dies mit dem Gast/Auftraggeber entsprechend vereinbart worden ist.
    2. Sind der Gast oder der Auftraggeber mit vereinbarten Vorauszahlungen im Verzug, so kann der BHB nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag erklären und den Gast/Auftraggeber mit Kosten gemäß Ziffer 2.3 dieser Bedingungen belasten.
  5. Inhaltliche Regelungen
    1. Allgemein
      1.1. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Inklusivpreise, in denen alle Kosten wie Bedienung, Mehrwertsteuer usw. enthalten sind. Sie beziehen sich bei Hotels und Gasthöfen in der Regel auf eine Person pro Übernachtung mit Frühstück. Die Preise bei Privatpensionen und Ferienwohnungen gelten in der Regel bei einem Aufenthalt von mindestens sieben Tagen. Bei kürzerem Aufenthalt muss mit einem erhöhten Preis gerechnet werden.
      1.2. Die angegebenen Preise gelten für ein Kalenderjahr. Alle Preise beinhalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer.
      1.3. Bei den Angaben wurde nicht eigens vermerkt, dass die Zimmer bei Bedarf beheizt sind und Etagenbäder bzw. –duschen sowie WC den Gästen zur Verfügung stehen. Falls nicht anders angegeben, sind die Zimmer jeweils mit Du/Bad/WC.
    2. Zusätzliche Regelungen zu Ferienwohnungen/Pensionen
      2.1. Ferienwohnungen sind so ausgestattet, dass sich der Gast Speisen selbst zubereiten kann. Geschirr, Besteck und Wäsche (Bettwäsche, Handtücher) sind vorhanden. Der Mieter hat für die tägliche Reinigung zu sorgen.
      2.2. Die Preise für Ferienwohnungen sind Inklusivpreise, d. h. sie beinhalten Endreinigung, Heizung usw. Falls ausdrücklich angegeben, erfolgt die Abrechnung von Strom und/oder Wasser lt. Zähler. Als zusätzliche Nebenkosten dürfen nur Leistungen verrechnet werden, die nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wohnung stehen, z. B. Sauna, Tennisplatz usw.
      2.3. Für eine ordentliche, besenreine Übergabe der Unterkunft ist zu sorgen. Ansonsten ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach dem tatsächlichen Aufwand zu berechnen.
      2.4. Der Vermieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung bis zu 1/3 des Mietpreises zu verlangen. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung wird dieser Betrag, sofern eine weitere Vermietung nicht möglich ist, auf einen eventuellen Schadensersatz angerechnet.
  6. Haftung des BHB
    1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
    2. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
    3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), insbesondere, soweit sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
  7. Beanstandungen (Mängel der Leistungen des BHB)
    1. Sollten Beanstandungen auftreten, so obliegt es dem Gast, diese unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
    2. Erfolgt diese Anzeige durch den Gast schuldhaft nicht, können Ansprüche des Gastes gegen den BHB teilweise oder insgesamt entfallen.
  8. Verjährung
    1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB und gegenüber dem Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.
    2. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  9. Datenschutz
    Die im Rahmen der Nutzung des Internetangebots erhobenen personenbezogenen Daten werden ohne Einwilligung nur zur Bearbeitung der Anfragen genutzt. Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung und Markforschung nur, wenn hierzu zuvor eine Einwilligung erteilt ist. Im Übrigen findet keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte statt. Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars stimmt der Gast der zuvor beschriebenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zu. Er hat das Recht, die von ihm erteilte Einwilligung ohne Angabe von Gründen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
  10. Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
    2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermittler und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    3. Für Klagen des BHB gegen den Gast ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder
      gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.

Wir grüßen sie herzlich und wünschen ihnen eine gute Reise sowie einen angenehmen Aufenthalt.